Klarmachen der Schiffsbrücke
Das Klarmachen der Schiffsbrücke dient der Schiffssicherheit. Die Prozedur wird zum Einen vor Antritt einer Reise (Auslaufen) und zum Anderen vor dem Einlaufen in ein Revier oder der Ankunft in einem Hafen vom jeweiligen wachhabenden Offizier durchgeführt.
Sowohl um Abweichungen und Fehler im Ablauf zu vermeiden, als auch einen eindeutigen Nachweis zu führen sind vorgedruckte Checklisten vorhanden. Diese müssen Punkt für Punkt abgearbeitet werden und sind im Anschluss sowohl zu unterschreiben als auch mit Ort und Datum zu versehen. Es handelt sich hierbei um das Formblatt „S1“ für das Auslaufen und „S2“ für das Einlaufen.
Beide Listen sind zweisprachig in Bordsprache und englischer Sprache angefertigt. Diese Listen bilden die Grundlage und werden häufig noch durch eine Reedereiinterne Liste ergänzt, die speziell auf den Schiffstyp oder Fahrtgebiet abgestimmt ist, um die Sicherheit zu erhöhen. Oft sind die Checklisten Bestandteil des ISM-Systems einer Reederei.
Sollten ein oder mehrere Punkte auf der Liste als nicht vorhanden oder betriebsbereit erklärt werden ist, sofern möglich, vor Ein- oder Auslaufen Ersatz zu beschaffen oder eine Reparatur durchzuführen. Sollte zu einer Position ein negativer oder mangelhafter Befund vorliegen, liegt es im Ermessen des Kapitäns, bzw. der zuständigen Behörden, in wie weit es der Schiffssicherheit schadet und ob Ein- bzw. Auslaufen dennoch möglich ist.
Die Prüfliste S1 “Brücke klar” umfasst im Allgemeinen:
- Kreiselkompass und -töchter eingeschaltet, synchronisiert und betriebsklar
- Magnetregelkompass und Magnetsteuerkompass einsatzbereit
- Echolot, Echograph einsatzbereit
- Elektrische Navigationsgeräte einsatzbereit
- Radargerät(e) geprüft, einsatzbereit
- Uhrzeit verglichen
- Kurs- und Maschinenmanöverschreiber einsatzbereit
- Positionslaternen geprüft
- Schraube und Ruder frei von sichtbaren Hindernissen
- Ruder- und Notruderanlagen, Selbststeueranlage, Fernbedienung, Ruderlagenanzeiger geprüft, einsatzbereit; Wendeanzeiger eingeschaltet
- Maschinentelegrafen, Brückenfernsteuerung geprüft, einsatzbereit; Maschineklar gemeldet
- Sprechfunkgerät(e), Wechselsprechanlage, Telefonanlage und Handsprechfunkgeräte geprüft, einsatzbereit
- Morselampen und Tagsignalscheinwerfer geprüft, einsatzbereit
- Notbeleuchtung geprüft
- Schallsignalanlagen geprüft, einsatzbereit
- Generalalarmanlagen geprüft, einsatzbereit
- Scheibenwischer (heizbar), Klarsichtscheiben geprüft
- Ferngläser, Sextanten, Peildiopter einsatzbereit
- Berichtigte Karten und Seebücher für den nächsten Reiseabschnitt bereitgelegt
- Neuester Wetterbericht liegt vor
- Rauchmelde- und Gasspüranlagen geprüft, einsatzbereit
Liste S2 scließt im Alllgemeinen ein:
- Verfügbare Revier- und Hafeninformationen, Fahrregelungen und andere nautische Informationen (Tiefgangs-, Geschwindigkeits-, Einlaufbeschränkungen) zur Kenntnis genommen
- Neueste nautische Nachrichten verarbeitet
- Den neuesten Wetterbericht eingeholt
- Sprechfunkgeräte geprüft
- Navigatorische Ausrüstung (entspr. S1)
- Kreiselkompasse und -töchter synchronisiert
- Magnetregelkompass und Magnetsteuerkompass einsatzbereit
- Echolot, Echograph einsatzbereit
- Elektronische Navigationsgeräte einsatzbereit
- Radargeräte geprüft, einsatzbereit
- Positionslaternen geprüft
- Sprechfunkgerät, Wechselsprechanlage, Telefonanlage und Handsprechfunkgeräte geprüft
- Morselampen und Tagsignalscheinwerfer geprüft
- Schallsignalanlage geprüft
- Haupt- und Notruderanlage geprüft
- Kursschreiber, Manöverschreiber geprüft, Uhrzeit verglichen
- Auf Handruder umgestellt
- Ankergeschirr geprüft, Anker klar zum Fallen








